Jusletter

Kritik an neurechtlichen Strafen

Leichtes Delikt kann laut Bundesgericht teurer kommen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Nicht freiheitsentziehende Sanktionen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kritik an neurechtlichen Strafen, in: Jusletter 25. Mai 2009
BGer – Ein leichtes Delikt kann für den Täter teurer werden als eine schwerere Straftat. Laut Bundesgericht sind die Gerichte nicht verpflichtet, zu einer bedingten Geldstrafe in jedem Fall auch noch eine Busse auszusprechen. (Urteil 6B_1042/2008)

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