GPK/Bundesstrafgericht: Zugang zu Informationen aus laufenden Strafverfahren
Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und das Bundesstrafgericht haben in einer Vereinbarung das Verfahren festgelegt, das künftig zur Anwendung gelangen soll, wenn die GPK Zugang zu Informationen aus laufenden Strafverfahren erhalten möchten, um ihre Aufgabe wahrzunehmen. Die Vereinbarung wurde erarbeitet, nachdem die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in einem Aufsichtsentscheid die Informationsrechte der GPK anders beurteilt hatte als die GPK gemäss ihrer bisherigen Praxis.
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