Keine Verwechslungsgefahr für die Verpackung der «KitKat Pop Choc»
Neues Nestlé-Produkt laut Bundesgericht nicht verwechselbar
BGer – Nestlé darf seine «KitKat Pop Choc» in der vorgesehenen Verpackung auf den Markt bringen. Laut Bundesgericht besteht keine Gefahr, dass der Konsument das neue Produkt mit den bekannten «Maltesers» der Mars AG verwechseln könnte. (Öffentliche Beratung im Verfahren 4A_86/2009)
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