Definitiv keine Strafuntersuchung gegen Meilemer Bezirksrichter
BGer – Im Zusammenhang mit der Tötung eines Taxifahrers 2007 in Wetzikon ZH wird gegen einen Meilemer Bezirksrichter definitiv keine Strafuntersuchung eröffnet. Laut Bundesgericht hat er bei der Klinikentlassung des späteren Täters korrekt gehandelt. (Urteile 6B_786/2008 und 6B_782/2008)
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