Kontrolle der Spitalkosten
Bundesverwaltungsgericht erlaubt schnellen Zugriff auf Diagnose
BVGer – Die Krankenkassen erhalten ein neues Instrument zur Kontrolle der Spitalkosten. Laut Bundesverwaltungsgericht dürfen Krankenhäuser die Diagnosen von stationären Patienten grundsätzlich bereits mit der Eintrittsmeldung an die Versicherer weitergeben. (Urteil C-6570/2007)
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