Jusletter

Kontrolle der Spitalkosten

Bundesverwaltungsgericht erlaubt schnellen Zugriff auf Diagnose

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kontrolle der Spitalkosten, in: Jusletter 8. Juni 2009
BVGer – Die Krankenkassen erhalten ein neues Instrument zur Kontrolle der Spitalkosten. Laut Bundesverwaltungsgericht dürfen Krankenhäuser die Diagnosen von stationären Patienten grundsätzlich bereits mit der Eintrittsmeldung an die Versicherer weitergeben. (Urteil C-6570/2007)

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