Kein Markenschutz für «A-Z»
AZ-Mediengruppe vor Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht verweigert der AZ-Mediengruppe die Markeneintragung für den Begriff «A-Z». Laut den Richtern steht das Zeichen für «vollständig» und gehört damit zum unschützbaren Gemeingut. (Urteil B-1580/2008)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare