Bundesgericht gibt Lehrerin Recht
BGer – Das Bundesgericht hat die Lohnklage einer Zürcher Lehrerin gutgeheissen. Deren frühere Lehrtätigkeit im Fach «Deutsch als Zweitsprache» muss bei der Lohneinstufung als Volksschullehrerin besser berücksichtigt werden. (Urteil 1C_295/2008)
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