Les mayens ne sont pas soumis à l’interdiction de morcellement
BGer – Maiensässe, Sömmerungs- und sonstige Alpwiesen sind nicht dem Zerstückelungsverbot landwirtschaftlicher Grundstücke unterstellt. Das Bundesgericht hat den Entscheid der Kantonalen Behörde für Grundstückverkehr des Kantons Freiburg widerrufen. (BGE 2C_787/2008) (ts)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare