Vier Jahre Freiheitsstrafe für Suizidhilfe
BGer – Der Zürcher Psychiater Peter Baumann ist für seine Suizidhilfe bei einem psychisch kranken Mann zu Recht wegen vorsätzlicher Tötung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Bundesgericht hat den Schuldspruch des Basler Appellationsgerichts bestätigt. (Urteile 6B_14/2009 und 6B_48/2009)
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