Obergericht muss auf Geheiss aus Lausanne über die Bücher
BGer – Das Zürcher Obergericht hat mit einer Gerichtsgebühr von 450’000 Franken im Streit um die Absetzung eines Willensvollstreckers den Bogen überspannt. Das Bundesgericht hat einer Millionärswitwe Recht gegeben und die Sache zu neuem Entscheid zurückgeschickt. (BGE 5A_23/2009)
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