Umsetzung USTR II: Freigrenze für Zinsen auf allen Kundenguthaben
Mit der Annahme der Unternehmenssteuerreform II (USTR II) werden Zinsen auf Kundenguthaben ab 2010 von der Verrechnungssteuer befreit, sofern sie 200 Franken pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2009 eine entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet.
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