RK-N: Wahl des Bundesanwalts gemäss Ständeratsmodell
Der Bundesanwalt soll durch die Bundesversammlung gewählt werden. Die Aufsicht über seine Aktionen soll eine unabhängige, vom Parlament gewählte Behörde übernehmen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) folgt damit dem Ständerat.
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