NIS-Verordnung: Beurteilung benachbarter Mobilfunkantennen wird verbindlich geregelt
Das Bundesgericht hatte 2007 erörtert, ob benachbarte Mobilfunkantennen separat oder als Einheit zu beurteilen sind. Entsprechend wird die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) angepasst. Der Bundesrat hat sie am 1. Juli 2009 auf den 1. September 2009 in Kraft gesetzt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare