Insider- und Kursmanipulationstatbestand sollen neu ins Börsengesetz
Die Regulierung von Börsendelikten soll einen neuen Insider- und einen neuen Kursmanipulationstatbestand beinhalten. Und diese sollen vom Strafgesetzbuch ins Börsengesetz überführt werden. Der Bundesrat will bis Ende Jahr die Vernehmlassung eröffnen.
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