Refuser le port obligatoire du casque justifie un renvoi immédiat
BGer – Ein Bauarbeiter, der sich gegen die Helmtragepflicht sträubt, riskiert eine fristlose Entlassung. Das Bundesgericht hat die Entlassung eines Genfer Aushilfsmonteurs vom einen Tag auf den andern geschützt. (Urteil 4A_167/2009) (ts)
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