Leiterin des Rechtsdiensts EFD muss in den Ausstand
BStGer – Die Leiterin des Rechtsdiensts im Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) muss das Dossier Laxey/Implenia abgeben. Laut Bundesstrafgericht besteht Verdacht auf Befangenheit, nachdem sie sich gegenüber der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) zum Verfahren geäussert hat. (Urteil BV.2009.25)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare