L'EPFL devra verser 20'000 francs à un ex-employé
BVGer – Die EPFL muss einem ehemaligen Mitarbeiter eine Genugtuung in der Höhe von 20'000 Franken wegen Mobbing bezahlen. Dabei wurden vom Bundesverwaltungsgericht vor allem seine untätig gebliebenen Vorgesetzten getadelt. (Urteil A-4685/2007) (ts)
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