Les entreprises de construction évincées recourent au TAF
BVGer – Mehrere Bauunternehmen aus der Westschweiz bemängeln, dass sie bei der Auftragsvergabe für Arbeiten an der Autobahn A9 nicht berücksichtigt wurden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit entscheidet sich das Bundesverwaltungsgericht jedoch gegen eine Verzögerung der Arbeiten. (Zwischenentscheid B-4657/2009) (ts)
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