Mutmassliche Täterin darf Endurteil in Freiheit abwarten
Eine 53-jährige Frau, die vom Urner Obergericht der Tötung ihres Gatten für schuldig befunden wurde, darf in Freiheit auf das endgültige Urteil warten. Das Bundesgericht verneint Fluchtgefahr, weshalb sie aus der Haft entlassen werden muss. (Öffentliche Beratung im Verfahren 1B_201/2009)
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