Employé trop libertin indemnisé après un licenciement
BGer – Ein ehemaliges Kadermitglied einer Handelsgesellschaft, das wegen seines allzu berührungsfreundlichen Verhaltens fristlos entlassen wurde, hat eine Entschädigung von über 130'000 Franken erwirkt. Das Bundesgericht hat seinen ehemaligen Arbeitgeber abgewiesen und zur Bezahlung einer Genugtuung verurteilt, die noch durch die Waadtländer Justizbehörden festzulegen ist. (Urteil 4A_251/2009) (ts)
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