Kanton Thurgau haftet für zuviel bezahltes Arbeitslosengeld
BVGer – Die Thurgauer Behörden haben einer jungen Frau zu grosszügig Arbeitslosengeld und Weiterbildungsbeiträge gewährt. Laut Bundesverwaltungsgericht muss der Kanton Thurgau dafür gegenüber der Eidgenossenschaft mit 10’000 Franken gerade stehen. (Urteil B-5877/2008)
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