Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Aargauer Polizist
BGer – Ein Aargauer Kantonspolizist hat sich strafbar gemacht, als er bei der Verfolgung eines Verkehrssünders auf der Autobahn selber zu wenig Abstand zu den vor ihm fahrenden Fahrzeugen eingehalten hat. Laut Bundesgericht hat er die Verkehrsregeln grob verletzt. (Urteil 6B_288/2009)
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