Bundesgericht bestätigt Einziehung durch Zuger Polizei
BGer – Schwere Verkehrsdelikte rechtfertigen die polizeiliche Einziehung von Schusswaffen des fehlbaren Fahrzeuglenkers. Das Bundesgericht hat einem Zuger mit zwei entsprechenden Einträgen im Strafregister die Eignung zum Besitz von Pistolen und Gewehren abgesprochen. (Urteil 2C_125/2009)
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