SRG hat laut Bundesverwaltungsgericht unzulässig geworben
BVGer – Die SRG hat laut Bundesverwaltungsgericht bei der Lancierung des Online-Spiels «Fussball-Challenge 08» unzulässige Werbung betrieben. Offen bleibt, ob das Schweizer Fernsehen auf seiner Homepage einen Link zum Download solcher Games setzen darf. (Urteil A-931/2009)
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