Jusletter

Rabatt wegen langsamen Behörden nicht mehr zulässig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Rabatt wegen langsamen Behörden nicht mehr zulässig, in: Jusletter 14. September 2009
BGer – Die gesetzliche Mindestdauer für einen Führerausweisentzug darf nicht mehr unterschritten werden, wenn sich die Behörden mit der Anordnung der Massnahme zu viel Zeit gelassen haben. Das Bundesgericht hat dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) Recht gegeben. (Urteil 1C_130/2009)

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