Jusletter

Download gilt laut Bundesgericht weiter als «Herstellung»

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Download gilt laut Bundesgericht weiter als «Herstellung», in: Jusletter 21. September 2009
BGer – Es bleibt dabei: Wer Kinderpornografie vom Internet herunterlädt und auf dem Computer speichert, wird wegen Herstellung harter Pornografie bestraft und nicht bloss wegen Besitz. Das Bundesgericht hält an seiner kritisierten Praxis fest. (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_289/2009)

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