Verdict définitif après un coup de pied rageur contre une voiture
BGer – Ein wütender Fusstritt gegen das Heck eines Autos, das vor einem Fussgängerstreifen im Kanton Waadt nicht angehalten hatte, kostet seinen Verursacher einige tausend Franken. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Fussgängers abgewiesen, der seinen Wutausbruch bis zuletzt bestritten hatte. (Urteil 6B_293/2009) (ts)
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