Abzug beim Eigenmietwert laut Bundesgericht nur in Härtefällen
BGer – Wer alleine eine übergrosse Liegenschaft bewohnt, kann bei der direkten Bundessteuer nur unter sehr restriktiven Bedingungen einen Abzug beim Eigenmietwert beanspruchen. Laut Bundesgericht soll dies nur in eigentlichen Härtefällen vor allem im Alter möglich sein. (Urteil 2C_87/2009)
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