Höhere steuerliche Abzüge für Aus- und Weiterbildungskosten
Künftig sollen auch jene Aus- und Weiterbildungskosten von den Steuern abgezogen werden dürfen, die einen beruflichen Aufstieg oder eine Umschulung zum Ziel haben. Nach dem Ständerat hat sich am 23. September 2009 auch der Nationalrat mit deutlichem Mehr dafür ausgesprochen – gegen den Willen des Bundesrats.
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