Stipendien nach zehn Jahren Dissertieren zu Recht verwehrt
BGer – Die Zürcher Behörden haben einem Doktoranden zu Recht Stipendien oder ein weiteres Ausbildungsdarlehen verweigert, nachdem er schon mehr als zehn Jahre an seiner Dissertation arbeitet. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen. (Urteil 2C_189/2009)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare