Bundesgericht verweigert umstrittene Tierversuche
BGer – Zwei Affenversuchsprojekte am Institut für Neuroinformatik der Universität und der ETH Zürich sind zu Recht verboten worden. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der betroffenen Forscher abgewiesen und den Entscheid der Zürcher Behörden bestätigt. (Urteile 2C_421/2008 und 2C_422/2008)
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