Jusletter

Unterschriftensammeln in St. Gallen auch ohne Bewilligung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Unterschriftensammeln in St. Gallen auch ohne Bewilligung, in: Jusletter 19. Oktober 2009
BGer – In der autofreien Innenstadt von St. Gallen ist das Sammeln von Unterschriften durch weniger als drei Personen ohne Bewilligung zulässig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Stadt abgewiesen und der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) Recht gegeben. (BGE 1C_434/2008)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.