Datenbekanntgabe und Schweigepflicht im schweizerischen Transplantationsgesetz
Der Umgang mit Daten im Spiegel der erweiterten Zustimmungslösung
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, in welcher Form die Nutzung und Weitergabe von Daten, die im Umfeld von Transplantationen anfallen, durch das Transplantationsgesetz (TPG) geregelt sind. Sowohl hinsichtlich der Schweigepflicht als auch zur Frage der berechtigten Nutzung und Weitergabe der anfallenden Daten enthält das Transplantationsgesetz Bestimmungen, die mit Blick auf die erweiterte Zustimmungslösung untersucht werden. Ein weiterer Fokus ist auf die Frage von Verstössen gegen die Normen des TPG gerichtet.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- A. Transplantationsgesetz
- B. Datenbekanntgabe und Schweigepflicht
- b. Schweigepflicht nach Art. 57 TPG
- aa. Regelungsbereich
- bb. Umfasster Personenkreis
- b. Datenbekanntgabe
- aa. Befugte Datenbekanntgabe am Beispiel besondere Daten
- bb. Befugte Datenbekanntgabe nach Art. 59 TPG
- cc. Datenaustausch mit ausländischen Behörden und internationalen Organisationen
- C. Sanktionierung eines Verstosses gegen die Schweigepflicht
- D. Der Umgang mit Daten im Spiegel der erweiterten Zustimmungslösung
- E. Fazit
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