Verbot für Nachtöffnung von Tankstellen-Shops ist rechtmässig
BVGer – Tankstellen-Shops müssen nachts zwischen ein und fünf Uhr geschlossen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von sieben Zürcher Tankstellenbetreibern abgewiesen. Laut Gericht hat ein Grossteil der Bevölkerung kein Bedürfnis für Nachteinkäufe. (Urteile B-738/2009, B-769/2009 und B-771/2009)
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