Pflegefachfrauen erstreiten vor Bundesgericht Lohnnachzahlungen
BGer – Der Kanton Zürich muss zwei Pflegefachfrauen des Universitätsspitals Zürich (USZ) Lohn nachzahlen. Das Bundesgericht hat deren Beschwerden gegen Urteile des Zürcher Verwaltungsgerichts gutgeheissen. (Urteile 1C_432/2008 und 1C_420/2008)
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