Vernehmlassung zur Revision des Heilmittelgesetzes eröffnet
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) eröffnet. Insgesamt bilden die vorgeschlagenen Änderungen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Regulierung und Deregulierung. Sie betreffen die Themengebiete Arzneimittel für Kinder, vereinfachte Zulassung, geldwerte Vorteile, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln, Good Corporate Governance, Arzneimittelinformation und Marktüberwachung.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare