Doch keine Rüstungsgüter: Bundesgericht hebt Urteil auf
BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil gegen einen Firmeninhaber aufgehoben, der wegen Exporten möglicher Raketentechnologie in den Iran vom Bundesstrafgericht verurteilt worden war. Offen bleibt, ob er wegen Nichtbeachtung einer Seco-Verfügung belangt werden wird. (Urteil 6B_400/2009)
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