Bundesgericht verweigert einem Homosexuellen die Witwerrente
BGer – Ein homosexueller Mann, dessen Partner kurz nach der Registrierung ihrer Gemeinschaft gestorben ist, erhält keine Witwerrente. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Gemäss Urteil würde er auch die Voraussetzungen für eine Witwenrente nicht erfüllen. (Urteil 9C_521/2008)
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