Jusletter

Auch Bezüger von Sozialhilfe müssen Radio- und TV-Gebühren bezahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Medienrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Auch Bezüger von Sozialhilfe müssen Radio- und TV-Gebühren bezahlen, in: Jusletter 2. November 2009
BGer – Das Bundesgericht erinnert daran, dass auch Bezüger von Sozialhilfe die von der Billag erhobenen Radio- und TV-Gebühren bezahlen müssen. Ein Walliser hatte erfolglos eine Gleichstellung mit den Empfängern von Ergänzungsleistungen gefordert. (Urteil 2C_359/2009)

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