Auch Bezüger von Sozialhilfe müssen Radio- und TV-Gebühren bezahlen
BGer – Das Bundesgericht erinnert daran, dass auch Bezüger von Sozialhilfe die von der Billag erhobenen Radio- und TV-Gebühren bezahlen müssen. Ein Walliser hatte erfolglos eine Gleichstellung mit den Empfängern von Ergänzungsleistungen gefordert. (Urteil 2C_359/2009)
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