Jusletter

Tierversuche: Bundesgericht will Abwägung von Nutzen und Leiden

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Tierversuche: Bundesgericht will Abwägung von Nutzen und Leiden, in: Jusletter 9. November 2009
BGer – Das Bundesgericht hat die Grundsätze zur Bewilligung von Tierversuchen festgelegt. Abzuwägen sind laut den Richtern in Lausanne der Erkenntnisgewinn für die menschliche Gesundheit, die Belastung der Tiere und ihre entwicklungsmässige Nähe zum Menschen. (BGE 2C_421/2008 und 2C_422/2008)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.