Tierversuche: Bundesgericht will Abwägung von Nutzen und Leiden
BGer – Das Bundesgericht hat die Grundsätze zur Bewilligung von Tierversuchen festgelegt. Abzuwägen sind laut den Richtern in Lausanne der Erkenntnisgewinn für die menschliche Gesundheit, die Belastung der Tiere und ihre entwicklungsmässige Nähe zum Menschen. (BGE 2C_421/2008 und 2C_422/2008)
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