Grünes Licht für Projektierungszone am Ende der Landebahn
BVGer – Die Projektierungszone am Ende der Piste 28 des Flughafens Zürich ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht hat im zweiten Anlauf die Beschwerden der Gemeinde Rümlang und einer Baufirma abgewiesen. (Urteil A-4654/2009)
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