Jusletter

Der Datenschutzbeauftragte klagt Google wegen Street View beim Bundesverwaltungsgericht ein: Angemessen oder übertrieben?

Nachdem Google einige Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür abgelehnt hatte, blieb diesem nichts anderes übrig als die Klage

  • Autor/Autorin: Peter Studer
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Peter Studer, Der Datenschutzbeauftragte klagt Google wegen Street View beim Bundesverwaltungsgericht ein: Angemessen oder übertrieben?, in: Jusletter 23. November 2009
Ab 18. August veröffentlichte Google für die Schweiz 20 Millionen Bilder, die von Google USA vor der Aufschaltung auf Anonymisierung hin bearbeitet worden waren. Nach mehreren Gesprächen mit Thür versprach Google einen Aufschaltungsunterbruch und stellte eine neue Software in Aussicht, lehnte aber die Empfehlungen des EDÖB teilweise ab. Will der Datenschutzbeauftragte diese Empfehlungen durchsetzen, muss er sich mit einer Klage an das Bundesverwaltungsgericht wenden. Das hat er am 11. November 2009 getan. Google will der Klage «energisch» Widerstand leisten.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Das Problem
  • 2. Die Rechtslage nach Datenschutzgesetz DSG und Zivilgesetzbuch ZGB
  • 3. Zur Rolle des EDÖB und zu der an ihm geäusserten Kritik
  • 4. Aufbau der Klage

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