Bundesgericht erleichtert Nachzug von Familienangehörigen
BGer – Das Bundesgericht erleichtert EU-Bürgern in der Schweiz den Nachzug von aussereuropäischen Familienangehörigen. Von diesen wird gemäss dem Urteil nicht mehr verlangt, dass sie bereits länger legal in einem Vertragsstaat des Freizügigkeitsabkommens (FZA) gelebt haben. (BGE 2C_196/2009)
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