Asbest-Sanierung laut Bundesgericht nicht Sache der Kantone
BGer – Die Kantone sind laut einem Entscheid des Bundesgerichts nicht verpflichtet, für die Sanierung von asbestbelasteten Gebäuden zu sorgen. Nicht Sache der Behörden ist es zudem, die Sanierungskosten zwischen dem aktuellen und einem früheren Besitzer aufzuteilen. (Urteil 1C_178/2009)
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