Türkischer Flüchtling: Entschädigung für unterbliebene Information
BVGer – Die Schweiz muss auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts einen weiteren türkischen Flüchtling entschädigen, weil ihn die Schweizer Behörden nicht über ein Haftersuchen seines Heimatlandes informiert haben. Der Mann hatte 261 Tage in deutscher Haft gesessen. (Urteil A-1269/2008)
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