Jusletter

Kein absolutes Verbot der Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Personenrecht, Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kein absolutes Verbot der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, in: Jusletter 7. Dezember 2009
BGer – Geheime Videoüberwachungen am Arbeitsplatz sind nicht absolut verboten. Das Bundesgericht erlaubt Systeme, die das Verhalten des Personals zwar gezielt, aber nur kurzfristig erfassen. Die Richter haben das generelle Verbot des Bundesrates relativiert. (Urteil 6B_536/2009)

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