Jusletter

Verein gegen Tierfabriken: UBI muss Beschwerde prüfen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Medien- und Telekommunikationsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Verein gegen Tierfabriken: UBI muss Beschwerde prüfen, in: Jusletter 18. Januar 2010
BGer – Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) muss prüfen, ob der Verein gegen Tierfabriken (VgT) vom Schweizer Fernsehen zensuriert wird. Das Bundesgericht hat dem streitbaren Tierschützer Erwin Kessler Recht gegeben. (Urteil 2C_380/2009)

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