Jusletter

SGK-N/S: Kiffen soll nicht mehr zu Anzeige führen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie
  • Zitiervorschlag: Jurius, SGK-N/S: Kiffen soll nicht mehr zu Anzeige führen, in: Jusletter 25. Januar 2010
Der Cannabis-Konsum soll verboten bleiben, künftig aber nicht mehr zur Anzeige gebracht werden. Nach dem Willen der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit von National- und Ständerat (SGK-N/S) soll Kiffen im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden.

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