Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes
Der Bundesrat will den Sold von Milizfeuerwehrleuten für steuerfrei erklären. Er wird damit dem Sold von Militär- und Schutzdienst sowie dem Taschengeld für den Zivildienst gleichgestellt. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs beauftragt. Mit der gleichen Botschaft soll auch eine formelle Bereinigung der einschlägigen Gesetzestexte vorgeschlagen werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare