Bedingungen für Familiennachzug erneut gelockert
BGer – Das Bundesgericht hat die Bedingungen für den Familiennachzug im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens erneut gelockert. Es erlaubt zwei Kindern aus dem Kosovo, zu ihrem Vater zu ziehen. Dieser ist in der Schweiz mit einer Französin verheiratet. (BGE 2C_269/2009)
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